i2b express
04 | 2025
19/22
© Stiftung Jugend forscht e. V.

InnoWi

Früh den Nachwuchs fördern

Gemeinsam im Klassenzimmer oder beim Experimentieren daheim – da kann es schon passieren, dass auch jugendliche Tüftler eine innovative Entdeckung machen, die es zu schützen gilt. Als Patent- und Markenzentrum des Landes Bremen unterstützt das Team der InnoWi GmbH nicht nur Hochschul-Forschende und Start-ups, sondern eben auch Schülerinnen und Schüler, Studierende sowie Lehrkräfte mit praxisnahen Einblicken in Patente, Marken, Designs & Co. Denn: Auch Jugendliche können ein Patent anmelden. Allerdings werden sie üblicherweise durch Eltern oder Erziehungsberechtigte vertreten, da sie noch nicht voll geschäftsfähig sind. „Wir engagieren uns jedes Jahr als Jurymitglieder bei „Jugend forscht“, Regionalwettbewerb Bremen-Mitte, sowie beim MINT-Tag für Schülerinnen und Schüler ab der fünften Klasse – einer Veranstaltung, bei der Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik im Mittelpunkt stehen“, so InnoWi-Geschäftsführer Dr. Jens Hoheisel. Und Dr. Lieselotte Riegger, ebenfalls Geschäftsführerin der InnoWi, ergänzt: „Bei diesen Veranstaltungen kommen wir direkt mit den Schülerinnen und Schülern – aber auch mit den Lehrkräften – ins Gespräch. Mit Infoständen, interaktiven Spielen und konkreten Beispielen aus der Praxis informieren wir über Schutzrechte und deren Bedeutung. So können wir frühzeitig Interesse für Patente, Marken und Urheberrechte wecken und zeigen, wie wichtig es ist, eigene Ideen zu schützen.“Erste Einblicke in Schutzrechte

Auch wenn die Zahl der Patentanmeldungen unter den jüngeren Nachwuchstüftlern eher gering ist, so kann es dennoch nicht schaden, früh den Blick für ein mögliches Patent zu schärfen und ein Bewusstsein für die Abläufe zu entwickeln. „Das Wissen über Schutzrechte hilft jungen Talenten, ihre Ergebnisse besser einzuschätzen, ihre Ideen zu priorisieren und gezielt weiterzuentwickeln“, sagt Birgit Funk, Managerin Schutzrechte bei InnoWi: „Nur wer die Werkzeuge kennt, kann sie auch wirksam einsetzen. Im schulischen Bereich können sie dazu beitragen, die Grundlage für ein eigenes Projekt oder sogar später eine Unternehmensgründung zu bilden. Für Jugendliche ist es vor allem spannend, erste Einblicke in die Welt der Schutzrechte zu bekommen.“

Oberstes Gebot: Geheimhaltung

Und was, wenn man das Gefühl hat, eine tolle Entdeckung gemacht zu haben? Dann ist Geheimhaltung mit das wichtigste Gebot. Ein leider häufiger Fehler: „Wird eine technische Idee öffentlich präsentiert, gilt sie nicht mehr als neu und kann nicht durch ein Patent geschützt werden“, so Dr. Lieselotte Riegger. Darum rät das InnoWi-Team zu folgenden Schritten:

Die Tipps der Experten von InnoWi

Frühzeitig Rat von neutralen Beratungsstellen wie dem Patent- und Markenzentrum Bremen / InnoWi holen

  • Geheimhaltung ist entscheidend
  • Vorher prüfen, ob es die Idee schon gibt
  • Erfindung erst zum Patent anmelden, dann veröffentlichen

Weitere Informationen auf der Webseite.

Von Melanie Jülisch