Da hat man etwas Tolles entwickelt, das es so zuvor noch nicht gegeben hat, und möchte diese Entdeckung natürlich auch schützen lassen. Doch gerade im Bereich der KI ist eine Patentierung nicht immer möglich. „Technische Erfindungen können durch Patente geschützt werden, wenn sie neu und erfinderisch sind. Das gilt auch für KI-basierte Erfindungen, wenn sie technisch sind, da muss man immer genau auf den Kontext schauen“, sagt Dr. Jens Hoheisel, Geschäftsführer der InnoWi Patent- und Markenzentrum Bremen.
Dr. Jens Hoheisel ist Ansprechpartner, wenn es um Erfindungen in Sachen KI geht.
Und wie sieht es mit anderen innovativen Ideen im Bereich der KI aus? „Da greift das Patentrecht tatsächlich nicht. Hier gilt lediglich das Urheberrecht, so wie für jede Software: Man darf sie nicht kopieren. Allerdings gibt es dennoch Möglichkeiten, sich eine KI-Erfindung ohne technischen Bezug schützen zu lassen“, so Jens Hoheisel. Die bloße Anwendung einer vorhandenen KI auf ein neues Problem ist übrigens keine Erfindung. Und auch die Entdeckung durch eine KI zählt nicht: „Erfindungen können nur von Menschen gemacht werden.“
Technik ist ein Muss
Damit eine neue KI-Entwicklung eine Chance auf Patentierung hat, ist es vor der Patentanmeldung wichtig, den technischen Charakter der Erfindung zu identifizieren und festzustellen, ob bereits gleiche oder ähnliche Erfindungen patentiert sind. „Dabei helfen wir von der InnoWi durch Beratungen, Analysen und Recherchen. „Eine KI zur Analyse von Texten oder zur Optimierung von Verkaufspreisen ist vermutlich nicht technisch. Technische Erfindungen mit KI findet man beispielsweise bei der medizinischen Bilderkennung (wie bei Aisencia) oder bei autonomen Fahrzeugen.“ Dass die Innovationstätigkeit zur Künstlichen Intelligenz weiter an Fahrt aufgenommen hat, hat auch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) festgestellt: So wurden in Technikklassen mit starkem KI-Bezug im vergangenen Jahr 40 Prozent mehr Patentanmeldungen mit Wirkung für Deutschland veröffentlicht als noch vor fünf Jahren. Besonders stark war der Zuwachs bei den Kerngebieten der KI: digitale Rechenanlagen mit speziellen Verarbeitungseinheiten, Rechenanlagen auf der Grundlage spezifischer Rechenmodelle wie neuronaler Netze und zugehörige Lernverfahren. Hier hat sich die Zahl der Anmeldungen seit 2019 mehr als verdreifacht. Neben den Kerngebieten der Künstlichen Intelligenz ergab eine Analyse des DPMA eine besonders starke Innovationstätigkeit unter anderem in der Bildanalyse, der Computertechnik, der Medizintechnik und im Bereich Verkehrs- und Fahrzeugtechnik.
Marke statt Patent
„Selbst wenn eine Idee nicht durch ein Patent geschützt werden kann, gibt der Markenschutz immer noch einen einfach zu erhaltenen und wirksamen Schutz für die Geschäftsidee“, so Jens Hoheisel. „Mit der Marke wird die Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen geschützt, beispielsweise der Name. Gerade bei komplexeren Ideen ist ein exklusives Recht eine etablierte Kennzeichnung zu verwenden sehr viel Wert.“ So konnte beispielsweise vor kurzem mit dem Begriff „ChatGPT“ niemand etwas anfangen. Heute steht die Marke für eine ganze Gattung von KI-Anwendungen. „Auch bei der Anmeldung und Nutzung von Markennamen muss geprüft werden, ob vorhandene Marken dem entgegenstehen. Dafür gibt es die InnoWi.“ Und natürlich kommt inzwischen auch hier KI zum Einsatz: „Bei der Rechercheleistung werden wir inzwischen durch interessante Tools unterstützt, was ein großer Vorteil bei der umfangreichen Datenmenge ist.“
Von Melanie Jülisch
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